Äußerst peinlich ist es, wenn man in einer Bibliothek, in der Mobil- und ganz allgemein Telefone (wie auch immer ein normaler Festnetzapparat dorthin mitgenommen werden sollte) zum Ruheerhalt der zumeist Lesenden (zu einem gewissen Prozentsatz auch Schlafenden) verboten sind, handytelefonierend nicht nur angetroffen, sondern auch noch lautstark vom Aufsichtspersonal gemaßregelt wird.
Noch peinlicher ist es allerdings, wenn kaum zehn Sekunden später das Handy der Aufsichtsperson klingelt und diese sich nicht entblödet, auch noch das Gespräch anzunehmen (wobei letzteres unter die Kategorie Fremdschämen fällt).







